Wenn Geschwisterkinder anderer Schulen oder Kindergärten wegen eines
Coronafalls zu Hause bleiben müssen, bitten wir die Kinder die eine andere Schule
besuchen ebenfalls zu Hause zu bleiben.
Beim Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus werden die infizierten Personen
und die Kontaktpersonen ersten Grades vom Gesundheitsamt zur häuslichen
Quarantäne verpflichtet. Zur Kontaktperson ersten Grades wird man, wenn man
mehr als 15 Minuten ungeschützten Kontakt zu dieser Person hatte.
Da es in den wenigsten Familien möglich ist, dass die Kontaktpersonen vom Rest der
Familie konsequent isoliert werden kann, bitten wir darum, dass auch
Geschwisterkinder nicht zur Schule kommen und sich in freiwillige häusliche
Quarantäne begeben. Die Dauer der angeordneten Quarantäne wird vom
Gesundheitsamt festgelegt.
Die freiwillige Quarantäne sollte den gleichen Zeitraum umfassen bzw. bis zum
Vorliegen eines negativen Testergebnisses. In dieser Zeit haben die Schülerinnen
und Schüler keinen Anspruch auf Distanzunterricht sondern werden wie bei
Krankmeldungen mit Aufgaben versorgt.